Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Buchung der Sprachreise
Bitte verwenden Sie das von uns erhaltene Anmeldeformular zur Buchung Ihrer Sprachreise. Ihre Reisebuchung wird für Academia Columbus Europa GBR - Inhaber Patrick und Christopher Thebing als Reiseveranstalter erst verbindlich, wenn Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten haben. Diese erhalten Sie in der Regel innerhalb kürzester Zeit; anbei bekommen Sie auch Ihren Reisesicherungsschein.
Bezahlung des Reisepreises
Nach Erhalt unserer schriftlichen Buchungsbestätigung
und des Reisepreis-Sicherungsscheins ist pro Teilnehmer
eine Anzahlung von 10 Prozent des Preises (maximal 250
Euro) zu leisten. Die Restzahlung in Höhe von 90
Prozent des Preises ist drei Wochen vor Reiseantritt
fällig. Bitte überweisen Sie beide Beträge
auf unser Konto.
Gerät der Teilnehmer mit der Anzahlung und/oder
der Restzahlung in Verzug, ist die Academia Columbus
nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen entnehmen Sie
unserer Homepage beziehungsweise unserer Preisliste
sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der schriftlichen
Anmeldebestätigung. Die im Katalog enthaltenen
Angaben sind für Academia Columbus bindend, wenn
sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. An Feiertagen
des Gastlandes fällt der Unterricht ersatzlos aus.
Rücktritt des Teilnehmers
Sie können jederzeit können ohne Angabe von
Gründen von Ihrer Sprachreise zurücktreten.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen, Ihren Rücktritt schriftlich
an uns zu erklären. Tritt ein Teilnehmer bis zu
vier Wochen vor seinem Kursbeginn zurück, wird
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Prozent
des Reisepreises erhoben. Erfolgt der Rücktritt
innerhalb von zwei bis vier Wochen vor Kursbeginn, werden
25 Prozent des Reisepreises als Bearbeitungsgebühr
verlangt. Tritt der Teilnehmer weniger als zwei Wochen
vor Kursbeginn zurück, beträgt die Bearbeitungsgebühr
50 Prozent des Reisepreises. Bei Nichtantritt einer
Sprachreise beträgt die Stornopauschale 100 Prozent.
Nutzt ein Schüler gebuchte Leistungen nicht, werden
dafür gezahlte Gebühren nicht erstattet. Der
Teilnehmer hat das Recht, den Nachweis zu führen,
dass die dem Veranstalter tatsächlich entstandenen
Kosten geringer sind.
Beschränkte Haftung des Veranstalters
Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz, die keine
Körperschäden sind, ist auf Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein
Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt
wurde. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und auch als Fremdleistungen aufgeführt
werden, haftet der Veranstalter nicht.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sämtliche aufgrund von Leistungsstörungen
in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu
machen. Dies sollte im Interesse des Kunden schriftlich
erfolgen. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche
nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden daran
gehindert war, die Frist einzuhalten.
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